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DIENSTLEISTUNGEN / CÉSARS CREDITS / HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen
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  1. Ist den Antrag eines Privatkredits mit Kosten verbunden?

Nein. Die César’s AG übernimmt alle administrativen Aufgaben und Abklärungen kostenlos. Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Es müssen lediglich die monatlichen Raten Ihres Kredits gezahlt werden.

 

  1. Warum meine Privatkredit bei César’s AG beantragen?

Im privaten Kreditbereich ist es äusserst wichtig, unseriöse unseriösen Anbieter zu vermeiden. Mit der César’s AG haben Sie einen seriösen und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Die César’s AG unterbreitet Ihnen Antrag bei mehrerer Banken, mit dem Ziel, die beste Lösung für Sie auszuwählen. Dank unserer langjährigen Erfahrung, unserem ausgezeichneten Ruf in der Branche und guten Kontakten zu unseren Partnerbanken finden wir für jeden Fall eine Lösung.

 

  1. Wer kann einen Kredit beantragen?

Ein Antrag auf Privatkredit kann von allen Personen gestellt werden, die im Besitzt von einen Schweizer Pass oder eine Ausländerbewilligung der Kategorien B, C und G sind.

 

  1. Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag?

 

César’s AG bietet Privatkredite zwischen CHF 5’000 bis CHF 250’000 an.

 

  1. Wie viel muss ich verdienen, um einen Kredit zu beantragen?

Um einen erfolgreichen Kreditantrag stellen zu können, müssen Sie mindestens CHF 2'400.- CHF netto verdienen.

 

  1. Welche Unterlagen muss ich für einen Kreditantrag vorlegen?

Um einen Kreditantrag zu stellen, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen. Dieses Formular muss, sofern es ausgedruckt ist, zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, einer Kopie des Ausländerausweises (beidseitig), sowie den letzten 3 (aktuellsten) Gehaltsabrechnungen (Festangestellte) bzw. der letzten ( aktuellste) 6 Gehaltsabrechnungen bei (Temporär- oder Stundenlöhner.

 

  1. Ich habe bereits ein Kredit. Kann ich einen weiteren Privatkredit beantragen oder meinen aktuellen Kredit erhöhen?

Ja. Ihr aktueller Kredit kann durch einen günstigeren Privatkredit ersetzt oder aufgestockt werden. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. 

 

  1. Bei mir liegen Betreibungen bzw. Pfändungen vor. Was mache ich jetzt?

 

Wenn bei Ihnen Betreibungen) oder Pfändungen im Gange sind, können wir keinen Kreditantrag für Sie bearbeiten. Ausstehende Betreibungen oder Pfändungen müssen Sie zuerst begleichen.

  1. Bei einer Online-Antrag gelten folgende Bedingungen:

Ich nehme zur Kenntnis und willige ein, dass der obengenannte Vermittler meinen Antrag an die Cembra Money Bank AG, Bank-now AG und Corner bank (nachfolgend die „Finanzierungsinstitute“) über das Internet, via Email oder per Fax/Post weiterleitet. Zudem bestätige ich Folgendes: Antragsprüfung und Kreditauskunftsdaten: Ich bestätige die Richtigkeit aller meiner Angaben und ermächtige die Finanzierungsinstitute, im Zusammenhang mit der Prüfung dieses Antrags und der Abwicklung der vertraglichen Beziehung über mich Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken, der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), Behörden (z.B. Betreibungs- und Steuerämtern, Einwohnerkontrollen, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden), Wirtschaftsauskunfteien, Kreditvermittlern, Arbeitgebern, Konzerngesellschaften der Finanzierungsinstitute und gegebenenfalls der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) einzuholen. Zu den vorgenannten Zwecken entbinde ich diese Stellen vom Bankkunden-, Post-, Amts- beziehungsweise Geschäftsgeheimnis. Ich ermächtige die Finanzierungsinstitute ausserdem, das beantragte Geschäft der ZEK und gegebenenfalls der IKO mitzuteilen sowie bei entsprechenden gesetzlichen Pflichten auch anderen Stellen Meldung zu erstatten. Gemeldet werden dabei namentlich Kredit- bzw. Finanzierungsart, -höhe und -modalitäten sowie die Personalien des/der Antragstellenden und allenfalls qualifizierte Zahlungsrückstände oder Missbräuche. Ich anerkenne das Recht der ZEK und der IKO, ihren Mitgliedern über die gemeldeten Daten Auskünfte zu erteilen. Die Finanzierungsinstitute können den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Zusammenarbeit mit Vermittlern: Die Finanzierungsinstitute können bei Anträgen, die es von einem Vermittler erhält, mit diesem die notwendigen Informationen im Zusammenhang mit Antrags- /Kreditfähigkeitsprüfung sowie Vertragsabschluss und -abwicklung austauschen. Angaben zu Partnern: Falls ich im Antrag Angaben zu meinem/r Ehepartner-/-in bzw. eingetragenem/n Partner/-in („Partner“) gemacht habe, bestätige ich, dass (i) ich meinen Partner über diesen Antrag informiert habe, (ii) die Finanzierungsinstitute die obenstehenden Angaben mittels direkter Rückfragen bei meinem Partner überprüfen darf, und (iii) mein Partner damit einverstanden ist, dass die Finanzierungsinstitute ihn betreffende Auskünfte wie oben beschrieben (einschliesslich Durchführung von Informativanfragen bei der ZEK) einholen dürfen. Datenbearbeitung: Ich ermächtige die Finanzierungsinstitute, meine Daten auch zu Risikomanagement- und Marketingzwecken zu bearbeiten und auszuwerten und dabei Profile zu erstellen. Ich ermächtige die Finanzierungsinstitute, mir andere Produkte und Dienstleistungen, auch von Konzerngesellschaften der Finanzierungsinstitute, anzubieten. Ich kann diese Ermächtigung zur Datenbearbeitung zu Marketingzwecken bzw. zur Zustellung von Informationen jederzeit widerrufen. Zusammenarbeit mit Dienstleistern (Outsourcing):

Die Finanzierungsinstitute können Dienstleistungen an Dritte auslagern („Dienstleister“), insbesondere im Bereich der Abwicklung von Geschäftsprozessen, IT-Sicherheit und Systemsteuerung, Marktforschung und -bearbeitung, der Berechnung von geschäftsrelevanten Kredit- und Marktrisiken sowie der Administration von Vertragsverhältnissen (z.B. Antrags- und Vertragsabwicklung, Inkasso, Kommunikation mit Kunden). Die Finanzierungsinstitute stellen diesen Dienstleistern die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendigen Daten zur Verfügung und kann diese Daten dafür auch ins Ausland weiterleiten. Dienstleister, deren Mitarbeiter sowie Subunternehmer sind dabei vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes gemäss den Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes, zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses entsprechend dem schweizerischen Bankengesetz und zur Vertraulichkeit verpflichtet. Ich nehme in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass meine Daten an Dienstleister in Staaten weitergeleitet werden können, die gegebenenfalls über keinen gleichwertigen Datenschutz wie die Schweiz verfügen. Ich bestätige, dass ich mit der Verwendung von elektronischer Kommunikation zwischen den Finanzierungsinstituten und mir bzw. dem Vermittler einverstanden bin. Ich akzeptiere die Übermittlung von Daten auch über das Internet und mir ist bewusst, dass das Internet ein offenes, für jedermann zugängliches Netz darstellt. Entsprechend können der obengenannte Vermittler sowie die Finanzierungsinstitute die Vertraulichkeit von Daten bei der Übertragung über das Internet nicht gewährleisten. Rückschlüsse Dritter auf eine zwischen mir und den Finanzierungsinstituten bestehende bzw. bevorstehende Geschäftsbeziehung (allenfalls Bankbeziehung) sind daher möglich.beziehung (allenfalls Bankbeziehung) sind daher möglich.

 

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